-  Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen

-  Vorbereiten der Belege

-  Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung

-  Debitoren- und Kreditorenüberwachung wie Mahnwesen und Zahlungsvorschläge

-  Vorbereiten der Umsatzsteuervoranmeldungen

-  Führen des Kassenbuches

Alle Arbeiten selbstverständlich unter Berücksichtigung des § 6 Nr. 4 StBerG!