- Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
- Vorbereiten der Belege
- Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung wie Mahnwesen und Zahlungsvorschläge
- Vorbereiten der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Führen des Kassenbuches
Alle Arbeiten selbstverständlich unter Berücksichtigung des § 6 Nr. 4 StBerG!